Beschwerde deutscher Presserat "Die Letzte Liebesnacht der Nymphomanin" Meine Beschwerde beim deutschen Presserat ist durchgegangen. Bild Online hat eine Rüge wegen der Berichterstattung im Artikel "Die Letzte Liebesnacht der Nymphomanin" bekommen - im Artikel wurde das ungepixelte Foto des Opfers, Vorname + abgekürzter Nachname sowie als mögliche Todesursache die "Diagnose" Sexsucht gestellt. Zum Nachlesen http://www.bild.de/news/inland/nymphomanie/wie-starb-die-nymphomanin-tina-f-27496578.bild.html + entschärft online) Zum Weiterlesen http://www.bild.de/news/inland/nymphomanie/sie-war-das-opfer-der-maenner-27519382.bild.html Bild Online hat eine Rüge nach Ziffer 8 des deutschen Pressekodex erhalten Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. -- und da gilt besonders Richtlinie Richtlinie 8.2 – Opferschutz Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
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“Die Letzte Liebesnacht der Nymphomanin”: Beschwerde gegen BILD Online – Opferschutz ist wichtig
Offener Brief an die “Heute”-Redaktion über die Berichterstattung im Fall des “Kindergarten-Mörders”
Rassistische Berichterstattung ist in österreichischen Medien kein Einzelfall. Ganz im Gegenteil: Sie findet recht häufig statt. Selbst die "Krone", über die man per Gerichtsurteil sagen darf, dass sie "antisemitische und rassistische Tendenzen unterstützt", bewegt sich innerhalb bestimmter Grenzen. Der Gratis-Ableger der "Krone", die Tageszeitung "Heute", hat diese Grenze überschritten. Der Bericht in "Heute" über den "Kindergarten-Mord" ist ein übles Machwerk: Zum Nachlesen: http://dastandard.at/1353208508447/Heute-ueberschreitet-Grenzen ------- Sehr geehrter Dr. Nusser, sehr geehrte Redaktion ich bin entsetzt über den Artikel "Eifersucht: Mann ersticht vor Kindergarten ...". So etwas widerliches, rassistisches und menschenverachtendes habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Leider ist der Artikel nicht nur handwerklich äußerst schlecht (Sprache, Trennung Bericht/Kommentar etc) - sondern inhaltlich aus medienethischer und wahrscheinlich auch presserechtlicher Sicht einfach: eine Sauerei. Der Mord ist nicht zu entschuldigen. Aber diese Art der Berichterstattung sollte niemals eine Endredaktion passieren. Das darf nicht passieren. "Heute" entwertet sich damit vollständig. "Kostenlos - und umsonst" ..., ihr Motto aufzugreifen Selbstverständlich habe ich gegen diese Art der Berichterstattung Beschwerde beim öster. Presserat eingelegt. mit unfreundlichen Grüßen
Artikel von mir in “Süddeutscher Zeitung” – über meine Tattoo-Forschungen
Am kommenden Mittwoch
ist in der Süddeutschen Zeitung ein größerer Artikel über meine Forschungen.
Keine Ahnung, ob er dann auch online erscheint.
grinsend Grüße …