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“Die Letzte Liebesnacht der Nymphomanin”: Beschwerde gegen BILD Online – Opferschutz ist wichtig

Beschwerde deutscher Presserat "Die Letzte Liebesnacht der Nymphomanin"


Meine Beschwerde beim deutschen Presserat ist durchgegangen.
Bild Online hat eine Rüge wegen der Berichterstattung im Artikel "Die Letzte
Liebesnacht der Nymphomanin" bekommen

- im Artikel wurde das ungepixelte Foto des Opfers, Vorname + abgekürzter
Nachname sowie als mögliche Todesursache die "Diagnose" Sexsucht gestellt.

Zum Nachlesen
http://www.bild.de/news/inland/nymphomanie/wie-starb-die-nymphomanin-tina-f-27496578.bild.html
+ entschärft online)

Zum Weiterlesen
http://www.bild.de/news/inland/nymphomanie/sie-war-das-opfer-der-maenner-27519382.bild.html

Bild Online hat eine Rüge nach Ziffer 8 des deutschen Pressekodex erhalten

Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle
Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann
es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden
Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die
schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße
Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.
Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.
Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

-- und da gilt besonders Richtlinie

Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines
Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität
des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können
veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte
Personen  zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des
öffentlichen Lebens handelt.

Offener Brief an die “Heute”-Redaktion über die Berichterstattung im Fall des “Kindergarten-Mörders”

Rassistische Berichterstattung ist in österreichischen Medien kein Einzelfall. 
Ganz im Gegenteil: Sie findet recht häufig statt.
Selbst die "Krone", über die man per Gerichtsurteil sagen darf, 
dass sie "antisemitische und rassistische Tendenzen unterstützt", 
bewegt sich innerhalb bestimmter Grenzen.

Der Gratis-Ableger der "Krone", die Tageszeitung "Heute", 
hat diese Grenze überschritten.

Der Bericht in "Heute" über den "Kindergarten-Mord" ist ein übles Machwerk:
Zum Nachlesen:

http://dastandard.at/1353208508447/Heute-ueberschreitet-Grenzen

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Sehr geehrter Dr. Nusser, sehr geehrte Redaktion

ich bin entsetzt über den Artikel "Eifersucht: Mann ersticht vor
Kindergarten ...".

So etwas widerliches, rassistisches und menschenverachtendes habe ich
schon lange nicht mehr gelesen.

Leider ist der Artikel nicht nur handwerklich äußerst schlecht (Sprache,
Trennung Bericht/Kommentar etc) - sondern inhaltlich aus medienethischer
und wahrscheinlich auch presserechtlicher Sicht einfach:

eine Sauerei.

Der Mord ist nicht zu entschuldigen. Aber diese Art der Berichterstattung
sollte niemals eine Endredaktion passieren. Das darf nicht passieren.
"Heute" entwertet sich damit vollständig.
"Kostenlos - und umsonst" ..., ihr Motto aufzugreifen

Selbstverständlich habe ich gegen diese Art der Berichterstattung
Beschwerde beim öster. Presserat eingelegt.

mit unfreundlichen Grüßen

Artikel von mir in “Süddeutscher Zeitung” – über meine Tattoo-Forschungen

Am kommenden Mittwoch
ist in der Süddeutschen Zeitung ein größerer Artikel über meine Forschungen.

Keine Ahnung, ob er dann auch online erscheint.

grinsend Grüße …


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